Aktuelles

Unser täglich Borschtsch

Eine Apostille dient dazu, die Legitimität eines behördlichen Dokuments gegenüber einer Behörde eines anderen Landes zu belegen. Sie kann nur von Behörden desjenigen Landes ausgestellt werden, aus welchem das Dokument selbst stammt.

Bei Übersetzungen von Dokumenten muss die jeweilige Apostille mit übersetzt werden.

Das bedeutet, dass eine Apostille immer zuerst - vor der Übersetzung eines Dokuments - beschafft werden muss. In Ausnahmefällen (aus der eigenen Praxis) akzeptieren deutsche Behörden, wie etwa Standesämter, auch nicht apostillierte russische Geburtsurkunden aus den Zeiten der Sowjetunion. Das passierte insbesondere in solchen Fällen, bei denen die Dokumente aus einer inzwischen selbständig gewordenen, ehemaligen Sowjetrepublik stammten, dabei aber erkennbar dem sowjetischen Standard für Geburtsurkunden ("grünes Büchlein") entsprachen.

Woher bekomme ich eine Apostille für ein deutsches Dokument?

Weiterlesen...